ADDISON passt eher zu Steuerkanzleien und Unternehmen mit integrierten Prozessen; DATEV ist stimmiger für Unternehmen mit enger Steuerkanzlei-Zusammenarbeit. Entscheidend ist der reale Prozess, nicht die längere Funktionsliste.
Der entscheidende Unterschied
Vergleichen Sie den Schwerpunkt „digitale Kanzlei- und Unternehmensprozesse“ mit „deutsche Kanzlei- und Rechnungswesenprozesse“ im selben Testdatensatz und mit denselben Rollen.
- Steuerkanzleien und Unternehmen mit integrierten Prozessen
- Klarer Schwerpunkt: digitale Kanzlei- und Unternehmensprozesse
- Praxistest für Steuerkanzleien und Unternehmen mit integrierten Prozessen
- Unternehmen mit enger Steuerkanzlei-Zusammenarbeit
- Klarer Schwerpunkt: deutsche Kanzlei- und Rechnungswesenprozesse
- Praxistest für Unternehmen mit enger Steuerkanzlei-Zusammenarbeit
Mit demselben Praxistest vergleichen
Führen Sie in beiden Umgebungen dasselbe Szenario aus. Für ADDISON: Spielen Sie bei ADDISON den Ablauf „Eingangsbeleg, Ausgangsrechnung, Bankzahlung, Umsatzsteuerkorrektur, DATEV-Übergabe und vollständiger Export“ mit einem Normalfall, einer Korrektur und einem vollständigen Export durch. Dokumentieren Sie Handarbeit, Rollen und Fehlermeldungen. Für DATEV: Spielen Sie bei DATEV den Ablauf „Eingangsbeleg, Ausgangsrechnung, Bankzahlung, Umsatzsteuerkorrektur, DATEV-Übergabe und vollständiger Export“ mit einem Normalfall, einer Korrektur und einem vollständigen Export durch. Dokumentieren Sie Handarbeit, Rollen und Fehlermeldungen.
Kosten, die oft übersehen werden
- Offizielle Produktinformation ADDISON: Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von ADDISON.
- GoBD in der Fassung 2025: Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrung digitaler Buchführungsunterlagen.
- FAQ zur obligatorischen E-Rechnung: Anforderungen und Übergangsregeln für B2B-E-Rechnungen.
- Offizielle Produktinformation DATEV: Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von DATEV.
Prüfbar
Quellen dieser Analyse
- vendorOffizielle Produktinformation DATEVDATEV • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von DATEV.Quelle öffnen ↗
- officialGoBD in der Fassung 2025Bundesministerium der Finanzen • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrung digitaler Buchführungsunterlagen.Quelle öffnen ↗
- officialFAQ zur obligatorischen E-RechnungBundesministerium der Finanzen • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Anforderungen und Übergangsregeln für B2B-E-Rechnungen.Quelle öffnen ↗
- vendorOffizielle Produktinformation ADDISONADDISON • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von ADDISON.Quelle öffnen ↗